Jérôme Boateng: Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil nicht – Strafe zu mild | Unterhaltung


Im Verfahren gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng (35) ist das letzte Wort noch immer nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I aus der vergangenen Woche eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher.

Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt.

Boateng am vergangenen Freitag, als er nach dem Urteil das Landgericht München verlässt

Boateng am vergangenen Freitag, als er nach dem Urteil das Landgericht München verlässt

Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200 000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Diese sehen vor, dass er jeweils 50 000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen.

Es war abzusehen, dass der Anklage dieses Urteil zu milde sein würde. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 1,12 Millionen Euro für Boateng wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Boateng, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, sagte am vergangenen Freitag nach der Urteilsverkündung zu BILD: „Die letzten neun Jahre waren eine schwere Belastung. Ich bin froh, wenn wir jetzt langsam wieder ins normale Leben zurückkehren können.“

Der Fußballer und seine ehemalige Lebensgefährtin stritten sich heftig um die zwei gemeinsamen Zwillings-Töchter (13) und ums Geld. Nach der Geburt 2011 trennte sich das Paar, der Zoff begann. Sie warf ihm schließlich vor, sie in einem Karibik-Urlaub 2018 attackiert zu haben, zeigte ihn an.

Die Ex-Lebensgefährtin von Boateng Anfang Juli beim Verlassen des Gerichts. Sie war zweimal in den Zeugenstand getreten

Die Ex-Lebensgefährtin von Boateng Anfang Juli beim Verlassen des Gerichts. Sie war zweimal in den Zeugenstand getreten

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2021 kam es zum ersten Verfahren. Gegen das Urteil gingen Verteidigung, Anklage und Nebenklage in Berufung.

Das Urteil des Berufungsverfahrens hob das Bayerische Oberste Landesgericht im September wegen Verfahrensfehler auf. So kam es dann zum dritten Prozess, der vor einer Woche endete. Und nun werden Boatengs Anwälte doch noch mal die Arbeit aufnehmen müssen.



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