Deal mit Staatsanwaltschaft: Justin Timberlakes Trunkenfahrt


Während Justin Timberlake von seinem Anwalt Edward Burke vor Gericht vertreten worden war, sagte der Jurist, dass sein Mandant “nicht betrunken gewesen war und demnach auch nicht verhaftete hätte werden” dürfen. Dennoch haben nun sein Anwalt und die Staatsanwälte eine Einigung erzielt, wonach die ursprüngliche Anklage fallengelassen wird und der “Mirrors“-Sänger stattdessen eine Geldstrafe für Fahren unter Fahruntüchtigkeit akzeptiert haben soll.

Der Deal soll offiziell am Freitag, den 13. September 2024 vor Gericht verhandelt werden. Bis dahin ist die Höhe der Geldstrafe nicht bestimmt. JT hat sich derweil nicht noch einmal zum Fahren unter Alkoholeinfluss zu Wort gemeldet.



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